29.09.2020

Wichtig: Bitte lesen Sie das Update zum KassenSichV

Die Übergangsfrist für das KassenSichV läuft aus. Nach unseren Recherchen hat die Praxis folgende Optionen:

  1. Wer in seiner Praxis nur Rechnungen schreibt oder sein Geld per EC - Karte bekommt, braucht (entgegen älterer Meldungen) keine TSE Schnittstelle.

  2. Wer Bargeld entgegen nimmt und seinen Praxisrechner am Internet angeschlossen hat, kann von uns eine TSE Schnittstelle bekommen (hier geht die Nichtbeanstandungsfrist bis Ende März 21, aber einzelne Bundesländer haben unterschiedliche Vorschriften).

  3. Wer Bargeld entgegen nimmt und seinen Praxisrechner ohne Internet betreibt, benötigt eine TSE Schnittstelle auf einem USB Stick. Diese können Sie auch von uns bekommen, sie muss aber umgehend bestellt werden (vorher wird empfohlen, auf Bargeld zu verzichten)..

  4. Wer Bargeld entgegen nimmt, aber keine TSE Schnittstelle haben möchte, kann in seiner Praxis eine "offene Ladenkasse" führen. Die ist umständlich und fehleranfällig, aber erlaubt.

Verzichten Sie auf Bargeld, bis Sie mit Ihrem Steuerberater die Optionen besprochen haben.

Wem das alles zu umständlich ist, kann unsere Abrechnungsstelle verwenden. Die bietet neben der quasi sofortigen Auszahlung noch eine Reihe weiterer Vorteile.


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