30.03.2021

Bargeld in der Praxis: TSE erforderlich? Eine Zusammenfassung

Alle Unternehmen (also auch Praxen) die Bargeld entgegennehmen, unterliegen der KassenSicherungsVerordnung (KassenSichV).

Mit der KassenSichV werden alle Barumsätze manipulationssicher aufgezeichnet und können vom Finanzamt bzw. deren Prüfer eingesehen werden. Sie gilt für Registrierkassen, aber auch für Abrechnungssoftware (egal für welche Branche und Hersteller), sofern diese Bareinnahmen zulassen. Das ist gesetzliche Pflicht und eine Nichtbeachtung kann dazu führen, dass die gesamte Buchhaltung verworfen wird und die Einnahmen geschätzt werden.

Was bedeutet das für uns HeilpraktikerInnen?
Sobald Sie Bargeld in Ihrer Praxis entgegennehmen und Sie mit dem SoliPrax Programm eine Quittung erstellen, sind Sie verpflichtet, eine TSE zu nutzen. Die Kosten hierfür (ca. 70 Euro /Jahr) müssen Sie tragen. Die TSE wird über unsere Homepage zusätzlich bestellt. Wer die TSE nicht bestellt, darf auch keine Quittungen mit dem Programm erstellen. Bitte beachten: Jede Bareinnahme ist zu quittieren!

Damit Sie ohne TSE erst gar keine Barbuchung machen können, bieten wir b dem 31.3.2021 ein kostenloses Update an, welches die TSE vorbereitet und bis dahin sicher stellt, dass Sie keine diesbez. Buchung / Quittung durchführen können.

Welche Alternativen gibt es?
Ohne TSE gibt es nur 2 Alternativen: Die „offene Ladenkasse“ oder der völlige Verzicht auf Bareinnahmen.

Was ist eine „offene Ladenkasse“?
Sie war ursprünglich eher für Unternehmen gedacht, die keine Quittungen erstellen können, also z.B. Kirmesbuden, Toilettenhäuser usw. Sie ist aber auch für andere Branchen erlaubt. Die offene Ladenkasse umfasst die handschriftlichen(!) Aufzeichnung der Bareinnahmen mit Nennung der Patientennamen und die handschriftliche(!) Quittung. Der Kassenbericht und alle Einnahmen sind täglich(!) und manuell(!) anzufertigen. Sogar die Verwendung von Excel o.ä. ist nicht gestattet. Darüber hinaus empfiehlt es sich, täglich ein Zählprotokoll anzufertigen (Anzahl Geldscheine und Münzen). Es ist ratsam, die offene Ladenkasse sehr gründlich zu führen, denn es können jederzeit unangemeldete Prüfungen stattfinden. Die Einnahmen werden geschätzt, wenn die Ladenkasse Lücken aufweist und nicht kassensturzsicher ist. Die offene Ladenkasse ist fehleranfällig und erhöht den Verwaltungsaufwand. Eine offene Ladenkasse kann auch dazu führen, dass das Finanzamt genauer prüft, weil man Schwarzgeld vermutet.

Wer auf alle(!) Bareinnahmen verzichtet, braucht keine TSE.
Die Praxis erstellt ausnahmslos für alle Patienten eine Rechnung und bekommt das Geld überwiesen, natürlich mit den bekannten Nachteilen: Verzögerte Bezahlung, unangenehmes Mahnwesen und der erhöhte Verwaltungsaufwand.

Gibt es einen „Königsweg“?
Wer unsere Abrechnungsstelle nutzt, bekommt sein Geld quasi sofort (SoliPrax geht in Vorkasse!) und hat auch eine Reihe weiterer Vorteile. Das Gute: Wir verzichten auf einen Mindestumsatz, so dass auch die kleinste Praxis sicher und komfortabel über uns abrechnen kann. Unsere Abrechnungsstelle ist ein eleganter Weg, um sofortige Liquidität mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand zu kombinieren.

Wichtiger Hinweis: Dieser Text ist das Ergebnis unserer Recherche und ersetzt keinesfalls die Rücksprache mit Ihrem/Ihrer SteuerberaterIn.


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